Flugregeln
Flugregeln Dreiser Weiher
(Stand: 03. August 2005)
Zugelassenes Fluggelände für Gleitsegel
nach § 25 Luftverkehrsgesetz
Liebe Freunde des Drachen- und Gleitschirmsports,
wir befinden uns hier am Rande eines Naturschutzgebietes und müssen uns im Interesse der Natur und der Erhaltung unseres Fluggeländes einiges beachten.
Besondere Gefahren:
Es handelt sich hier um einen ehemaligen Vulkankrater, der einige Tücken mit sich bringt. Durch die Geländeformation entwickelt sich häufig sehr starke und pulsierende Thermik, die in Verbindung mit dem überregionalen Wind und Düseneffekten nicht immer leicht einzuschätzen ist.
Häufig müssen sich die Flieger mit starken Turbulenzen in unmittelbarer Bodennähe auseinandersetzen. Bei starkem Nordwind bildet sich am Dreiser Weiher ein Rotor aus. Ab Talmitte entstehen dann starke Turbulenzen mit Abwinden. Bei Windgeschwindigkeiten ab ca. 25-30 km/h empfehlen wir dringend auf einen Flug zu verzichten.
Die Fliegerkollegen vom UL-Flugplatz Hinterweiler testen vor den Drachenschlepps die Luft ab. Ist die Luft stark turbulent, fliegt in Hinterweiler keiner. Seid in diesem Fall also vorsichtig und verzichtet auf einen Start. Informationen können am Platztelefon Hinterweiler erfragt werden: 0175 /6 361 355
Flugordnung
1. Wir erheben für die Nutzung dieses Geländes keine Startgebühren. Wir erwarten von Dir die Einhaltung dieser Flugordnung und gegenseitige Toleranz und Rücksichtnahme.
2. Flugbetrieb nur mit Einverständnis eines Flugleiters ! ! !
Ab 5 Piloten ist die Anwesenheit eines Flugleiters obligatorisch.
3. Für das Fliegen am Dreiser Weiher ist eine Einweisung zwingend erforderlich.
Einweisungen erfolgen durch die Flugleiter.
4. Bei Flugbetrieb ist eine Anwesenheitsliste zu führen.
Diese Liste gibt hier:
Download der Startplatz-Anwesenheitsliste im PDF-Format [44 KB]
oder nimm ein Blatt Papier.
Der Flugleiter wird in der Spalte „Bemerkungen“ eingetragen.
Nach Beendigung des Flugbetriebes geht diese Liste an:
a. Fax-Nr. 01212 / 579013819 oder
b. eine Ansprechperson (siehe unten) oder
c. in den Briefkasten
5. Piloten benötigen den beschränktem oder unbeschränktem Luftfahrerschein (A oder B-Schein) sowie eine gültige Haftpflichtversicherung. Ausländische Piloten benötigen eine in Deutschland anerkannte Fluglizenz.
6. Jeder Pilot hat eine Rettungsschnur mit einer Mindestlänge von 30 m mitzunehmen.
7. Aufgaben des Flugleiters:
- stellt einen geordneten Flugbetrieb sicher.
- wenn notwendig wird die Anzahl der Flieger in der Luft begrenzt.
(z.B. bei schwachen Flugbedingungen)
- Flugverbot ausrufen / aufheben.
- Die Funktion des Flugleiters ist jederzeit übertragbar.
- Die Anweisungen des Flugleiters sind uneingeschränkt zu befolgen.
8. Jeder Start geschieht auf eigene Gefahr und in eigener Verantwortung. Die Startfreigabe des Flugleiters entbindet den Piloten nicht von seiner persönlichen Sorgfaltspflicht.
9. Bei Rettungseinsätzen ist Flugverbot. (siehe Punkt 7)
10. Benutze nur den ausgewiesenen Start- und Landeplatz
Notlandeplatz ist der asphaltierte Weg. (siehe Skizze im Schaukasten)
Toplandungen können durchgeführt werden, sofern es der Flugbetrieb zulässt. Die Toplandezone ist östlich des Startbereiches. (siehe Skizze im Schaukasten). Bei Bedarf wird die Toplandezone mit einem Band oder Sägemehl markiert.
11. Keine Außenlandungen !!
Wenn du nicht unmittelbar nach der Startphase Höhe gewinnen kannst, fliege sofort Richtung Landeplatz um diesen sicher erreichen zu können.
Landungen in den umzäunten Weiden sind unbedingt zu vermeiden.
Im Falle einer Außenlandung ist eine Gebühr in Höhe von € 5,- an den Flugleiter zu zahlen.
12. Das „Schirmspielen“ auf den Startplatz und das Fliegen vor dem Startplatz ist bei starkem Flugbetrieb zu unterlassen.
13. Schirme sind außerhalb des Startbereiches und der Toplandezone zu lagern.
14. Weiden mit Pferden nicht überfliegen.
15. Im Falle einer Beschädigung jeglicher Art ist der Flugleiter und der Grundstückseigentümer zu informieren!
16. Im übrigen gelten die Regelungen der Flugbetriebsordnung in der aktuell gültigen Fassung gemäß § 21 a Absatz 4 LuftVO. ( veröffentlicht vom DHV )
Allgemeine Verhaltensregeln:
1. Halte das Gelände sauber! Nimm deinen Abfall wieder mit !!!
2. Campen, offenes Feuer und Grillen ist nicht gestattet.
3. Autos nur am Waldrand beidseitig des asphaltierten Weges parken. Nicht hinter dem Startbereich parken.
4. Fahre langsam durch das Wohngebiet in Dreis.
Wir wünschen dir einen schönen Flug und eine weiche Landung.
Joachim Krick
( Geländebeauftragter / Luftaufsicht )
Kontaktadressen:
Vorstand der Ostwindfreunde e.V.
Christian Hofmann, Liviusweg 31, 41464 Neuss
Flugleiter:
Erich Heinrichs
Joachim Krick
Johannes Reitz
Gerd Palmen
Andreas Schlömer
Martin Pieper
Jens Kierdorf
Jörg Olbrich
Peter Reinhard
Manfred Frielingsdorf
Jürgen Bienhüls
Walter Macherei
Michael Krumbiegel
Hagen Wittmer
Download der Startplatz-Anwesenheitsliste im PDF-Format [44 KB]
Ostwindfreunde e.V.