Nach über zwei Jahren des Zulassungsverfahrens mit Anhörungsterminen, Stellungnahmen und Schriftsätzen konnte das Fluggebiet Obermaubach zugelassen werden.
Aufgrund der Lage in einem FFH-Gebiet wurde seitens der Naturschutzbehörden ein umfangreiches Gutachten gefordert. Nach langem Ringen konnte jetzt die Starterlaubnis - wenn auch mit vielen Auflagen - erteilt werden.
So ist unter anderem der Flugbetrieb beschränkt auf die Zeit zwischen 1. April und 30. September eines jeden Jahres. Voraussetzung für einen Start ist der unbeschränkte Luftfahrerschein (B-Schein) sowie eine Einweisung in die Auflagen. Mailkontakt: info@ostwindfreunde.de