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Fluggebietsskizze Dreiser Weiher

Die Fluggebietsskizze kann auch hier als PDF heruntergeladen werden.
(Zum vergrößern die Bilder anklicken)

 

Start- und Landeplätze

dreiser weiher skizze

Parken

dreiser weiher skizze parken

Gästeregistrierung Dreiser Weiher

Hier kannst du dich als Gast für das Fluggebiet Dreiser Weiher registrieren.

 

  • Anmeldung für das kommende Wochenende ab Donnerstag möglich.
  • Zuerst den gewünschten Tag anwählen, die Gastflugregelungen bestätigen.
  • Nach dem Klick auf "Registrieren" sind nun die persönlichen Daten einzutragen und die Anmeldebestätigung auszudrucken.
  • Sollten alle 25 Gästeplätze bereits vergeben sein, ist die Anmeldung für den gewünschten Tag gesperrt und es erscheint der Hinweis wann die nächste Anmeldung möglich ist.
  • Meldet euch bitte im Fluggelände bei einem anwesenden Flugleiter oder ersatzweise bei einem Vereinsmitglied der Ostwindfreunde.
  • Im Fluggelände bitte die ersten 8 Stellen der Bestätigungsnummer sowie eure persönlichen Daten in die Anwesenheitsliste (Flugbuch) eintragen.
  • Sofern ihr in dem Gelände noch nicht geflogen seid, bekommt ihr eine Einweisung von einem anwesenden Flugleiter oder einem Vereinsmitglied.
  • Solltet ihr Fragen zur Registrierung, Einweisung oder zum Fluggelände haben, bitte mail an unseren Geländewart Dreiser Weiher.

Flugordnung Dreiser Weiher

Fluggebiet Dreiser Weiher. Zugelassenes Fluggelände für Gleitsegel nach § 25 Luftverkehrsgesetz
Diese Flugordnung kann auch hier heruntergeladen werden.

Liebe Freunde des Flugsports,

wir befinden uns hier am Rande eines Naturschutzgebietes und müssen im Interesse der Natur und zur Erhaltung unseres Fluggeländes einiges beachten.

Flugordnung

  1. eingeschränkter Gästeflugbetrieb an Wochenenden und Feiertagen
    An Wochenenden und Feiertagen sind ausschließlich Mitglieder des Vereins Ostwindfreunde e.V. und maximal 25 Piloten pro Tag startberechtigt, die für den jeweiligen Tag eine Gästekarte vorlegen. Die Registrierung für eine Gästekarte erfolgt über das Internet auf der Seite www.ostwindfreunde.de. Die Nummer der Gästekarte ist in der Anwesenheitsliste (Flugbuch) einzutragen. -> siehe Punkt 5.

  2. Flugbetrieb nur mit Einverständnis eines Flugleiters ! ! !
    Ab 5 Piloten ist die Anwesenheit eines Flugleiters obligatorisch.

  3. Jeder Start geschieht auf eigene Gefahr und in eigener Verantwortung.
    Die Startfreigabe des Flugleiters entbindet den Piloten nicht von seiner persönlichen Sorgfaltspflicht. Mit dem Start gilt die Flugordnung als akzeptiert.

  4. Eine Einweisung ist erforderlich.
    Einweisungen erfolgen durch die Flugleiter.

  5. Bei Flugbetrieb ist eine Anwesenheitsliste (Flugbuch) zu führen.
    Jeder anwesende und flugberechtigte Pilot hat sich in diese Liste einzutragen. Name, Telefon, Wohnort, Lizenz, Verein, Schirm, Gästekartennummer. Nach Beendigung des Flugbetriebes geht diese Liste an einen Flugleiter (siehe unten) oder an Fax-Nr. 02607 / 9742921 oder in den Briefkasten.

  6. Wir erheben für die Nutzung dieses Geländes keine Startgebühren !
    Wir erwarten von Dir die Einhaltung dieser Flugordnung und gegenseitige Toleranz und Rücksichtnahme.

  7. Piloten benötigen den beschränktem oder unbeschränktem Luftfahrerschein (A oder B-Schein) sowie eine gültige Haftpflichtversicherung. Ausländische Piloten benötigen eine in Deutschland anerkannte Fluglizenz.

  8. Jeder Pilot hat eine Rettungsschnur mit einer Mindestlänge von 30 m mitzunehmen.

  9. Aufgaben des Flugleiters:
    - Kontrolle der Gastflugberechtigungen. - Sicherstellung eines geordneten Flugbetriebes. - Begrenzung der Anzahl der Flieger in der Luft. - Flugverbot ausrufen / aufheben - Die Funktion des Flugleiters ist übertragbar. - Die Anweisungen des Flugleiters sind uneingeschränkt zu befolgen.

  10. Einheitliche Drehrichtung beim Kreisen im Dreiser Weihe: An „geraden Kalendertagen“ ist die Drehrichtung grundsätzlich RECHTS. An „ungeraden Kalendertagen“ ist die Drehrichtung grundsätzlich LINKS.

  11. Startplatz und Starten
    • Sind mehrere Piloten startbereit, ist die Startreihenfolge abzusprechen.
    • Im markierten Startbereich ist das „Schirmspielen“ zu unterlassen.
    • Das Fliegen vor und über dem Startplatz ist zu unterlassen.
    • Schirme sind außerhalb des Startbereiches und der Landezone zu lagern.
  12. Nach dem Start
    Kann nach dem Start nicht sofort ausreichend Höhe gewonnen werden, ist der Hauptlandeplatz sofort anzufliegen. Kann dieser nicht sicher erreicht werden, ist einer der ausgezeichneten Notlandeplätze oder der Asphaltweg zu benutzen. Beim Anfliegen eines Notlandeplatzes ist auf ausreichend Abstand zum Wald und Hang zu achten. Dabei sollen Piloten in der Startphase nicht behindert werden.

  13. Landen
    Benutze den Hauptlandeplatz unterhalb des asphaltierten Weges! Notlandeplätze sind in der Skizze markiert, sowie der asphaltierte Weg. Toplandungen können neben dem Startbereich durchgeführt werden, sofern es der Flugbetrieb zulässt. Dabei ist der Überflug des Startplatzes zu unterlassen. Die Toplandezone ist östlich des markierten Startbereiches. (siehe Skizze). Im Falle einer Außenlandung ist eine Gebühr in Höhe von € 5,- an den Flugleiter zu zahlen.

  14. Bei Rettungseinsätzen ist Flugverbot.

  15. Im Falle einer Beschädigung jeglicher Art, sind der Flugleiter, der Gelände- beauftragte und der Grundstückseigentümer zu informieren!

  16. Im Übrigen gelten die Regelungen der Flugbetriebsordnung in der aktuell gültigen Fassung gemäß § 21 a Absatz 4 LuftVO. Siehe: www.dhv.de

Allgemeine Verhaltensregeln

  1. Sauberkeit
    Halte das Gelände sauber! Nimm deinen Abfall mit! Benutze den Wald nicht als Toilette!

  2. Zufahrt und Parken
    Fahre langsam durch das Wohngebiet in Dreis. Die Zufahrt zum Startplatz ist nur Piloten mit gültiger Flugberechtigung gestattet Als Parkplatz steht ausschließlich ein Wiesenstreifen gegenüber des Waldrandes neben dem Asphaltweg zur Verfügung. Das Befahren der Wiese ist zu unterlassen. Ist dieser Parkbereich erschöpft, ist im Dorf zu parken. -> vgl. Skizze
    Der asphaltierte Weg ist vollständig freizuhalten.

  3. Campen, offenes Feuer und Grillen ist nicht gestattet.

 

Geländebeauftragter                                               Stand April 2012

Vorstand der Ostwindfreunde e.V.

 

Dreiser Weiher - Geschlossen !

Geländeart Hanggelände
Höhendifferenz 50 m
Windrichtung NNW
Flugbetrieb ganzjährig
Eignung Gleitsegel 1- und 2-sitzig
Mindestanforderungen A - Schein, Hangstartberechtigung
Startplatz N 50°15'31.11"      E 6°46'53.11"      Höhe NN 545 m
Landeplatz N 50°15'33.90"      E 6°46'51.10"      Höhe NN 495 m
Bundesland Rheinland-Pfalz
Gemeinde 54552 Dreis-Brück
Ansprechpartner Geländewart Dreiser Weiher
Besonderheiten Gästeregistrierung an Wochenenden und Feiertagen, Einweisung erforderlich, Eintragung in Anwesenheitsliste, Flugordnung und Fluggebietsskizze beachten

 Die Anwesenheitsliste kann hier als PDF heruntergeladen werden.

 

Ein erstaunliches Gleitschirmgelände. Trotz der geringen Höhendifferenz geht der "Dreiser Weiher" recht gut. Allerdings ist das Gelände nicht so einfach wie es aussieht. Die Startfläche befindet sich am Rande eines Naturschutzgebietes. Ehemaliger Vulkankrater.

Besondere Gefahren:

Häufig müssen sich die Flieger mit starken Turbulenzen in unmittelbarer Bodennähe auseinandersetzen.
Durch die Geländeformation entwickelt sich häufig sehr starke und pulsierende Thermik die in Verbindung mit dem überregionalen Wind schwer einzuschätzen ist. Wir möchten speziell Fluganfänger und Piloten mit wenig Thermikerfahrung ausdrücklich warnen, bei solchen Bedingungen hier zu fliegen.

Bei kräftigem Nordwind entwickeln sich starke Turbulenzen mit Abwinden. Bei Windgeschwindigkeiten ab ca. 20/25 km/h empfehlen wir dringend auf einen Flug zu verzichten. Die Fliegerkollegen vom UL-Flugplatz Hinterweiler testen vor einem Drachenschlepp die Luft. Ist die Luft stark turbulent fliegt in Hinterweiler niemand. Seid in diesem Fall also vorsichtig und verzichtet auf einen Start. Informationen können am Platztelefon Hinterweiler erfragt werden: 0174 - 6365700

Wichtiger Hinweis: Die jüngsten Entwicklungen am Fluggebiet Dreiser Weiher haben uns dazu gezwungen, die Flugordnung zu überarbeiten. Die Flugordnung ist zu beachten und Folge zu leisten, damit wir auch weiterhin einen sicheren Flugbetrieb gewährleisten können.
Es ist leider davon auszugehen, dass es weitere Einschränkungen für alle Gleitschirmflieger geben wird.
Bitte informiert euch stets vor einer Fahrt nach Dreis auf dieser Seite über den aktuellen Stand.